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Scholars for Peace in the Middle East Legal Task Force [Arbeitskreis der Wissenschaftler für Frieden im Nahmen Osten] veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Missbrauch von universeller Gerichtsbarkeit

Geschrieben am 06-04-2010

New York, April 6, 2010 (ots/PRNewswire) - Der Arbeitskreis Scholars for
Peace in the Middle East veröffentlichte heute seine erste und
wichtigste Stellungnahme und verurteilte den Missbrauch von
universeller Gerichtsbarkeit(in Grossbritannien und anderswo) und
beharrte auf Reform. Angesichts der jüngsten Schikanen, denen
israelische Beamte ausgesetzt wurden, mahnte der aus internationalen
Rechtswissenschaftlern bestehende Arbeitskreis die Weltmächte, dass
"selektive Vollstreckung, Vernachlässigung von Vollstreckungen sowie
übermässige Vollstreckungen rechtliche Risiken beinhalten, die
gesetzliche Unsicherheit, Unvorhersehbarkeit, Verwirrung,
Ungleichheit und Ungerechtigkeit verschärfen würden." Darüber hinaus
führte die Gruppe weiter an, dass "missbräuchliche Praktiken die
friedlichen Beziehungen unter den Völkern gefährden können, wie die
Eindämmung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs von höheren
Regierungsbeamten und dass die Gegenmassnahmen durch die Staaten
provoziert werden könnten, deren Beamte dieser extraterritorialen
Gerichtsbarkeit unterworfen wurden." Nach detaillierten Angaben über
die Gefahren des Missbrauchs, stellte der Arbeitskreis spezifische
Empfehlungen für die Reform zur Verfügung, um "politisch motivierte
Gerichtsverfahren in dieser Hinsicht zu verhindern..."

Die Gruppe unterstützt voll und ganz die März-Erklärung der
britischen Regierung: "...Der Crown Prosecution Service [britische
Staatsanwaltschaft] übernimmt die Verantwortung für die
Rechtsverfolgung von Kriegsverbrechen und anderen
Völkerrechtsverletzungen und das beendet das derzeitige System, indem
Richter verpflichtet sind, einen von jeder Person eingereichten Fall
für die Herausgabe eines Haftbefehls zu überprüfen."

Als Beweis der Ernsthaftigkeit dieses Problems, übernahm der
Vorstand von Scholars for Peace in the Middle East einheitlich die
Erklärung und Empfehlungen ihres Arbeitskreises.

Scholars for Peace in the Middle East (SPME) wird von Akademikern
geregelt und geleitet und ist eine bürgernahe Gemeinschaft, an der
mehr als 30 000 Universitäten und Hochschulen, Professoren,
Wissenschaftlern, Administratoren, Lehrern, Bibliothekaren und
Studenten in mehr als 3500 weltweiten Campussen teilnehmen. Wie unser
Name bereits sagt, streben wir nach Frieden im Nahen Osten: wir
wünschen einer Welt, in der Israel als souveräner jüdischer Staat in
sicheren Grenzen existiert und seine Nachbarn ihre legitimen
friedlichen Bestrebungen verwirklichen können. Als Wissenschaftler
verpflichten wir uns, die Forschung, Ausbildung und Dienste zur
Erreichung dieses gerechten Friedens zu fördern. Wir stellen uns auch
eine Region vor, in der Menschenrechte, Stabilität und
wirtschaftliche Entwicklung wachsen können, die alle Völkern in der
Region nutzen können und bemühen uns diese Ziele zu erreichen.

Zu unserer Mission gehört seit einiger Zeit die Besorgnis über
den Missbrauch der universellen Gerichtsbarkeit, die als Erweiterung
von "Lawfare" [Benutzung des Gesetzes als Kriegswaffe] gegen Israel
und andere demokratische Nationen benutzt wird. Legal Task Force of
the Scholars for Peace in the Middle East besteht aus
Rechtsprofessoren aus den USA, Kanada, Europa und Israel und hat eine
Stellungnahme über den Missbrauch von universeller Gerichtsbarkeit
veröffentlicht.

Professor Kenneth L. Marcus, Vorsitzender der Legal Task Force
kommentierte: "Es ist absurd, dass Tzipi Livni und Condoleezza Rice
Zielscheiben für die Strafverfolgung sind, während Leute wie Mahmoud
Ahmadinedschad und Kim Jong-il völlige Straffreiheit geniessen. Es
ist ganz offensichtlich Zeit für Reformen."

Professor Peter Haas, Präsident der SPME stellte fest: "Die neue
'Lawfare' steht im Weg des Nahost-Friedensprozesses. Der Missbrauch
der Justiz als Kriegswaffe verstärkt nur den aktuellen Konflikt und
vermindert die Wahrscheinlichkeit der diplomatischen Auflösung."

Emeritierter Professor Samuel Edelman, der leitende Direktor von
SPME sagte: "SPMEs Legal Task Force ist ein Blue-Ribbon-Ausschuss mit
Juristen aus aller Welt. In Bezug auf was die britische Regierung nun
schliesslich beschloss, konnten ihre Empfehlungen zu keiner
geeigneten Zeit geäussert werden. Aber die Probleme sind nicht auf
Grossbritannien oder Spanien beschränkt und müssen von allen
Regierungen auf der ganzen Welt angesprochen werden."

Die Stellungnahme des Legal Task Force of the Scholars for Peace
in the Middle East über den Missbrauch der universellen
Gerichtsbarkeit:

In den letzten Jahren hat das Prinzip der universellen
Gerichtsbarkeit kontinuierliche Kontroversen hervorgerufen. Kritiker
haben die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Fällen angefochten, in
denen sie ungerechtfertigt erschien (wie der in Grossbritannien
ausgestellte Haftbefehl gegen Tzipi Livni und die angedrohte
Strafverfolgung von George W. Bush und Condoleezza Rice) und sich
auch gegen das Versagen gerichtet, sie auszuüben, wo sie angemessen
erscheint (wie in den Fällen von Mahmud Ahmadinedschad und Kim
Jong-il). Inhärent in der universellen Gerichtsbarkeit sind die
Risiken der politisch motivierten Verfolgung, der Verlust des
ordnungsgemässen Verfahrensablaufs, Aufgabe von rechtlichen
Standarten und die Aufhebung der staatlichen Souveränität. Selektive
Vollstreckung, Vernachlässigung und übermässig betriebene
Vollstreckungen verschärfen die Risiken, die rechtliche Unsicherheit,
Unvorhersehbarkeit, Verwirrung, Disparität und Ungerechtigkeit.
Selektive Ausübung kann auch die Erscheinung von Politisierung,
Paternalismus, Neokolonialismus, Aggression oder Voreingenommenheit
erwecken. Darüber hinaus können missbräuchliche Praktiken friedliche
Beziehungen zwischen den Nationen gefährden, indem der
grenzüberschreitende Reiseverkehr von höheren Regierungsbeamten
eingedämmt wird und Vergeltungsmassnahmen durch die Staaten
provoziert werden, deren Beamte extraterritorialer Gerichtsbarkeit
unterzogen sind.

In den meisten Fällen sollten Gerichtsverfahren von den
Justizeinrichtungen des Staates durchgeführt werden, in dessen
Hoheitsgebiet das mutmassliche Vergehen begangen wurde, um das
Interesse an voller Beweissicherung zu unterstützen, um die
abschreckende Wirkung des Verfahrens zu erhöhen und um
sicherzustellen, dass der Angeklagte unter den Gesetzen zur
Rechenschaft gezogen wird über die er oder sie ordnungsgemäss
informiert ist. Weiter sollten Gerichtsverfahren auch im Rahmen einer
Gerichtsbarkeit durchgeführt werden, zu der oder die Angeklagte
wenigstens stillschweigend zugestimmt hat. Es bestehen mehrere
legitime Ausnahmen zu dieser Regel, aber jede muss genau beschrieben
sein, um das Potenzial für Missbrauch einzudämmen.

Universelle Gerichtsbarkeit eines inländischen Gerichts ist immer
noch eine Ausnahme im geltenden Völkerrecht und kann unter einigen
Umständen einen schwerwiegenden gerichtlichen Missbrauchs darstellen.
Aus diesem Grund muss universelle Gerichtsbarkeit als
ausserordentliche Massnahme betrachtet werden, die der strengsten
Sorgfalt, Vorsorge und Kontrolle unterliegt. Staaten, die der
universellen Gerichtsbarkeit unterliegen haben eine Verpflichtung,
sicherstellen, dass angemessene Garantien vorgesehen werden, die die
Integrität von gerichtlichen Verfahren erhalten, um Missbrauch der
Strafjustiz und die Destabilisierung friedlicher Beziehungen mit
anderen Staaten zu verhindern.

Insbesondere sollten alle Staaten das Potenzial für Missbrauch
der universellen Gerichtsbarkeit beschränken, indem sie vier
grundlegende Sicherheitsklauseln etablieren: (i) erfordert besondere
Umstände, wie etwa die Beschränkung der Straftaten, die Anlass zu
ihrer Invozierung oder Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen dem
Staat und des angeblichen Vergehens geben;(ii) Bereitstellung von
Mechanismen zur Verhütung von entweder Politisierung oder
gerichtlicher Übervorteilung, (iii) Anerkennung qualifizierter
Befreiungen für bestimmte Regierungsvertreter; und (iv) eine
vorherige Ausschöpfung der angemessenen und zur Verfügung stehenden
innerstaatlichen Rechtsbehelfe. Einige dieser Einschränkungen sind in
den wichtigsten gemeinsamen gesonderten Rechtsauffassungen des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Haftbefehl-Fall (11. April
2000) enthalten.

Nach Ansicht der gemeinsamen gesonderten Rechtsauffassung der
Richter Higgins, Kooijmans und Buergenthal sind "besondere Umstände"
notwendig, um Verfahren unter der universellen Gerichtsbarkeit
einzuleiten. Dies könnte ein Antrag einer Quelle ausserhalb der
Staatsanwaltschaft sein, wie die Familie des Opfers. Damit soll die
Aussicht auf politisch motivierte Strafverfolgungsmassnahmen
geschmälert werden. Eine alternative Begrenzung auf Ämter erfordert
einen Zusammenhang zwischen dem Staat und Ausübung der
Gerichtsbarkeit und dem angeblichen Verbrechen. Diese Anforderung
kann die Zuständigkeit auf Fälle beschränken, in denen ein
Angehöriger des Staates, der Gerichtsbarkeit ausübt, ein Opfer oder
Beschuldigter ist oder wenn der Staat durch ein Abkommen verpflichtet
ist, die Gerichtsbarkeit auszuüben.

Verschiedene Einschränkungen sind entstanden, um die Aussichten
auf Politisierung oder der gerichtlichen Übervorteilung zu
minimieren. Eines dieser Mechanismen ist die Notwendigkeit einer
vorherigen Genehmigung durch einen entsprechenden Regierungsbeamten,
wie dem Justizminister, bevor so ein Gerichtsverfahren eingeleitet
kann. Eine weitere durch den IGH vorgeschlagene Einschränkung beruht
darauf, dass eine strafrechtliche Verfolgung durch einen Staatsanwalt
geführt werden muss, der unabhängig von jedem staatlichen Organ
fungiert, um die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass die
Anklagepunkte aus politischen Gründen erbracht werden. Bisher litten
eingeleitete Fälle unter Politisierung auf Grundlage der universellen
Gerichtsbarkeit durch staatliche, aber auch durch private Sektoren.
Nichts davon dient der internationalen Gerechtigkeit. Die Initiative
für die Strafverfolgung muss in den Händen eines souveränen
Strafjustizsystems liegen und muss die Zustimmung des
Justizministers für jede Anklageverfahren oder Verfolgungsverfahren
vorweisen können, damit die rechtliche Agitation des Privatsektors
daran gehindert wird, eine staatsanwaltliche Agenda zu ergreifen für
die Regierungsbeamte zuständig sein müssen. Auf der anderen Seite
aber muss die Strafverfolgung selbst von Mitarbeitern der
Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, die unter keinem Druck von
politischen Stellen stehen, also von ihnen unabhängig sind. Damit
wird verhindert, dass die Justiz für aussenpolitische Ziele
missbraucht wird.

Die Voraussetzung der "Erschöpfung der innerstaatlichen
Rechtsbehelfe" ist eine wichtige Begrenzung des unnötigen Einsatzes
der universellen Gerichtsbarkeit. Wie vom IGH erläutert, bedeutet
dies, dass jeder Staat, der universelle Gerichtsbarkeit in absentia
geltend machen will "zunächst dem nationalen Staat des
voraussichtlichen Angeklagten eine Möglichkeit anbieten muss, auf die
Anklagepunkte gebührend zu handeln." Diese Einschränkung schützt
sowohl das Einverständnis zwischen den Nationen und befindet sich
auch im Einklang mit den übergeordneten Zuständigkeitsfragen des
Staates, in dessen Hoheitsgebiet das angebliche Fehlverhalten
aufgetreten ist. Einige Kommentatoren haben darauf hingewiesen, dass
internationale Untersuchungen von inländischen Gerichtsverfahren mit
der Aussicht auf spätere Verfahren im Ausland (Gegenstand der
Einschränkung von Doppelbestrafung) die Wahrscheinlichkeit einer
strafrechtlichen Verfolgung unter dem Prinzip von Treu und Glauben
verstärken würde. Diese Voraussetzung muss jedoch auf die Fälle
beschränkt werden, in denen innerstaatliche Rechtsbehelfe
angemessenen und zugänglich sind, um zu gewährleisten, dass der Zweck
der universellen Gerichtsbarkeit nicht in Frustrierung endet.

Der IGH hat erkannt, dass "keine Ausübung der
Strafgerichtsbarkeit stattfinden darf, wenn sie die Unverletzlichkeit
nicht respektiert oder gegen die Immunitäten der betreffenden Person
verstösst, [aber] die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens auf
einer Basis auf der später ein Haftbefehl ausgestellt wird, verletzt
an sich nicht die Grundsätze." Mit anderen Worten, Staaten, die
universelle Gerichtsbarkeit ausüben, müssen die Vorrechte und
Immunitäten, die die Beamten der anderen Mitgliedstaaten ausüben,
respektieren, aber sie können dennoch Untersuchungen durchführen. Die
Ausübung der universellen Gerichtsbarkeit unterliegt zwangsläufig
verschiedenen Privilegien, einschliesslich einer qualifizierten
Immunität für Staatsoberhäupter. Dieses Privileg sollte für
ehemalige sowie gegenwärtige Staatsoberhäupter anerkannt werden. Es
sollte auch für bestimmte untergeordnete Regierungsbeamte anerkannt
werden. Universelle Gerichtsbarkeit sollte nicht in einer Weise
angewandt werden, die das Grundrecht der Selbstverteidigung von
allen souveränen Staaten untergräbt.

AUS DIESEN GRÜNDEN

Appellieren wir an alle Staaten angemessene rechtliche Garantien
zur Verfügung zu stellen, um politisch motivierte Gerichtsverfahren
zu verhindern, die Gesetze missbrauchen und universelle
Gerichtsbarkeit erlauben. Falls erforderlich, sollten innerstaatliche
Gesetze entsprechen verfasst oder geändert werden.

Wir begrüssen und unterstützen die Erklärung der britischen
Regierung vom 4. März 2010, dass "... der Crown Prosecution Service
die Verantwortung für die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und
anderer Verletzungen des Völkerrechts übernimmt und damit das
derzeitige System endet, in dem Richter verpflichtet sind, einen
Antrag für einen Haftbefehl einer jeden einzelnen Person in Betracht
zu ziehen."

Wir ermutigen die britische Regierung und jede andere Regierung
schnell und zeitnah zu handeln, um gerichtliche Integrität zu sichern
und Reibungen zwischen den Nationen zu vermeiden und gutes
Einvernehmen unter freundlichen Nationen wieder herzustellen.

Mitglieder des SPME Legal Task Force

Kenneth L. Marcus (Vorsitzender)

Lillie & Nathan Ackerman, Vorsitzende von Equality & Justice in
America [Gleichheit & Gerechtigkeit in Amerika], CUNY/Baruch College
& Direktor, Initiative on Anti-Semitism & Anti-Israelism [Initiative
über Antisemitismus & Anti-Israelismus], Institute for Jewish &
Community Research, USA [Institut für jüdische Forschung &
Gemeindeforschung, USA]

Marc Cogen
Professor für Internationales Recht
Universität von Gent, Belgien
Karen Eltis
Ausserordentlicher Rechtsprofessor
Universität von Ottawa, Kanada
Ed Morgan
Professor für Recht
Universität von Toronto, Kanada
Mohammed Saif-Alden Wattad
Dozent für Recht
Zefat Law School,[Juristische Fakultät] Israel

Originaltext: Scholars for Peace in the Middle East
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77232
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77232.rss2

Pressekontakt:
CONTACT: Kenneth L. Marcus, +1-530-570-8137, klmarcus@aim.com, oder
SamuelEdelman, +1-530-570-8137, spmeexecdir@gmail.com, beide
Wissenschaftler fürPeace in the Middle East


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